Auslands-Länderkennzeichen &1 gemäß Anlage 8 DEÜV unzulässig

Message type: E = Error

Message class: HRPAYDESV - Error Messages Germany Payroll, Social Insurance

Message number: 735

Message text: Auslands-Länderkennzeichen &1 gemäß Anlage 8 DEÜV unzulässig



Was verursacht dieses Problem?

Das Länderkennzeichen &v1& für Auslandsanschriften ist gemäß der ^
Anlage 8 DEÜV unzulässig.


Systemantwort

Die Meldung wird im Status fehlerhaft erstellt.


Wie behebe ich diesen Fehler?

Prüfen Sie das Land in der Adresse zum Personalbereich Berichtswesen des
Lohnbüros &v2&/&v3& , welches über die Teilapplikation SVBL
zusammengefasst wird.
Die Adresse wird für den Adressschlüssel &v2&&v3& aus der Sicht V_T536C
und die Anschriftenart CA ermittelt. Ist in der Sicht V_T536C keine
Adresse für den entsprechenden Adressschlüssel gepflegt, wird das Land
benutzt, welches der Ländergruppierung (MOLGA) entspricht.
In der Sicht V_T5D4EL wird dem Land das entsprechende
DEÜV-Länderkennzeichen zugeordnet. Wird in der Sicht keine Zuordnung
gefunden, wird der KFZ-Länderschlüssel aus der Sicht V_T500 verwendet.
Prüfen Sie, ob das Land in der Adressverwaltung bwz. das
Länderkennzeichen in den Sichten V_T5D4EL bzw. V_T005 korrekt gepflegt
ist.


Vorgehensweise für Systemadministratoren

Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.


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