Das Bruttoarbeitsentgelt muß 50 Euro übersteigen

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Message class: HRPAYDEBW - PY-DE: Statements Germany

Message number: 244

Message text: Das Bruttoarbeitsentgelt muß 50 Euro übersteigen



Was verursacht dieses Problem?

Sie haben als Bruttoarbeitsentgelt (zusätzliches Arbeitsentgelt über die
Entgeltfortzahlung hinaus) einen Betrag in Höhe von 50 Euro oder weniger
angegeben.
Falls das weitergezahlte Bruttoarbeitsentgelt den Betrag von 50 Euro
nicht überschreitet, ist dieser Betrag nicht in der Entgeltbescheinigung
(Datenbaustein DBAE) zu melden.
Nach §23c SGB IV gilt das vom Arbeitgeber während der Zeit des Bezugs
von Entgeltersatzleistungen weitergezahlte laufende Arbeitsentgelt als
beitragspflichtige Einnahme, wenn es zusammen mit der
Entgeltersatzleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50
Euro übersteigt. Hingegen bleibt eine Überschreitung des
Vergleichs-Nettoarbeitsentgeltes bis zu 50 Euro monatlich
unberücksichtigt und damit beitragsfrei.
Daher ist es nicht erforderlich, Beträge bis einschließlich 50 Euro in
diesem Feld anzugeben.


Systemantwort

Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.



Wie behebe ich diesen Fehler?

Geben Sie nur dann ein weitergezahltes Bruttoarbeitsentgelt an, wenn der
Betrag 50 Euro übersteigt. Falls der Betrag niedriger ist, geben Sie im
Feld <ls>Bruttoarbeitsentgelt</> nichts ein und wählen Sie im Feld
<ls>Zus. Arbeitsentgelt über EFZ hinaus</> den Eintrag <ls>kein weiteres
Arbeitsentgelt</>.


Vorgehensweise für Systemadministratoren


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