Betriebskosten und Heizkosten ohne Berücksichtigung Raumschuldnerprinzip

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Message class: 6D - Real Estate Messages

Message number: 146

Message text: Betriebskosten und Heizkosten ohne Berücksichtigung Raumschuldnerprinzip



Was verursacht dieses Problem?

Sie haben Betriebskosten und Heizkosten zusammen abgerechnet. Dabei
lagen Mietverträge und Mieteinheiten vor, bei denen das Kennzeichen
Raumschuldnerprinzip gesetzt ist. Bei der Nebenkostenabrechnung haben
Sie auf dem Einstiegsbild das Kennzeichen "Raumschuldnerprinzip
berücksichtigen" nicht angekreuzt. Daher wird die Abrechnnung
durchgeführt ohne Berücksichtigung des Kennzeichens
Raumschuldnerprinzip sowohl bei Betriebskosten wie auch Heizkosten.


Wie behebe ich diesen Fehler?

Nach §23 der Heizkostenabrechnungsgesetztes in Österreich ist das
Raumschuldnerprinzip bei Heizkosten nicht anzuwenden. Falls Sie jedoch
das Raumschuldnerprinzip bei Betriebskosten anwenden wollen, bei
Heizkosten dagegen nicht, so müssen Sie Heiz- und Betriebskosten
getrennt abrechnen. Stornieren Sie die Abrechnung und führen Sie in
diesem Fall Heiz- und Betriebskostenabrechnung getrennt voneinander
durch.

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