Grundsätzlicher Anspruch auf Regelaltersrente besteht erst ab dem &1

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Message number: 478

Message text: Grundsätzlicher Anspruch auf Regelaltersrente besteht erst ab dem &1



Was verursacht dieses Problem?

Sie haben das AV-Kennzeichen 0 (keine Versicherungspflicht) gewählt.


Systemantwort

Um die Beschäftigung von Rentnern für Arbeitgeber attraktiver
auszugestalten, fällt ab dem 01.01.2017 der bislang zu zahlende
Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der
Regelaltersgrenze weg.
Diese Regelaltersgrenze wird jedoch erst mit dem &V1& erreicht. Erst ab
diesem Datum darf ein Wechsel von Versicherungspflicht hin zur
Versicherungsfreiheit vorgenommen werden.


Wie behebe ich diesen Fehler?

Nehmen Sie die Änderung nur vor, wenn Sie sicher sind, dass in diesem
Fall der Anspruch auf Regelaltersrente früher beginnt, oder ein anderer
Grund für die Versicherungsfreiheit vorliegt.


Vorgehensweise für Systemadministratoren

Das System gibt eine Fehlermeldung aus und erlaubt Ihnen nicht, mit dieser Transaktion fortzufahren, bis der Fehler behoben ist.


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